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Nutzungsbedingungen (AGB)

Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeines

  2. Vertragsgegenstand

  3. Vertragsschluss

  4. Beachtung der Rechte an den Bildern

  5. Widerrufsrecht

  6. Mietdauer / Überlassung der Mietsache 

  7. Untersagte Nutzung

  8. Eigentumsvorbehalt

  9. Zahlungsbedingungen

  10. Kaution

  11. Stornierungen

  12. Unvollständige Leistungserbringung 

  13. Haftung des Mieters und Haftung von SpiegelBild

  14. Gebrauch der Mietsache

  15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

  16. Alternative Streitbeilegung

 

  1. Allgemeines

    (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von FotoSpiegel Andreas Schirmer  (nachfolgend “Vermieter”) gelten für alle Mietverträge über die Vermietung beweglicher Sachen, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter abschließt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    (2) Eigene Geschäftsbedingungen der Mieter finden keine Anwendung, es sei denn, abweichende Vereinbarungen wurden vom Vermieter schriftlich anerkannt und somit bestätigt.
    (3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
    (4) Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Mieter die AGB sorgfältig durchgelesen und akzeptiert hat.
    (5) Die AGB ist bei wiederholtem Geschäft gleichermaßen gültig.
     

  2. Vertragsgegenstand

    (1) Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Fotospiegel-Systemen zzgl. Zubehör durch SpiegelBild an die Mieter für Veranstaltungen jeglicher Art wie z.B. Hochzeiten, Taufen, Firmenevents.
    (2) Der Mieter stellt die Mietsache seinen Veranstaltungsteilnehmern unentgeltlich zur Verfügung. Diese können sich im Rahmen der Veranstaltung damit fotografieren. Über eine Online Galerie können die Veranstaltungsteilnehmer auf ihre Bilder auch in digitaler Form zugreifen und -sofern vereinbart - auch sofort ausdrucken.
     

  3. Vertragsabschluss

    (1)  Der Kunde kann eine unverbindliche Anfrage zu einem Mietvertrag per Internetseite übermittelt. Anhand dieser Daten wird ein persönliches Angebot erstellt und dem Kunden übersandt, welches der Kunde durch Vertragsannahme annehmen kann. Diese kann auch per E-Mail, Whatsapp oder SMS erfolgen. Erst ab diesem Zeitpunkt wird der Veranstaltungstermin fest gebucht und ist somit für andere Mietinteressenten nicht mehr verfügbar.
    (2)  Inhalt des Vertrages ist die zeitlich beschränkte Überlassung eines Fotospiegels mit dem vereinbarten Zubehör im Wege eines Mietvertrages gegen Zahlung eines Mietpreises.
     (3) Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietsachen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Preisorientierung des Mieters.
    (4) Für Art und Umfang der Lieferung und Leistung ist ausschließlich das vom Mieter gebuchte und vom Vermieter bestätigte Angebot maßgebend. Geräte, Zubehör oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Angaben und Mitteilungen des Mieters sind nur verbindlich, wenn darin ausdrücklich auf sie verwiesen wird.
    (5) Änderungen, Ergänzungen, Abweichungen, sowie mündliche Absprachen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Vermieter bestätigt worden sind (auch per E-Mail, Whatsapp oder SMS).
    (6) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
     

  4. Beachtung der Rechte an den Bildern

    (1) Beim Betrieb eines Fotospiegels sollten Sie sicherstellen, dass Sie die erforderlichen Bildrechte besitzen oder erhalten, um die aufgenommenen Bilder zu verwenden. Dies könnte bedeuten, dass Sie die Gäste darüber informieren und ihre Zustimmung zur Verwendung der Bilder in Ihrer Fotobox erhalten müssen. Insbesondere wenn die Bilder auf Veranstaltungen gemacht werden, sollten die Teilnehmer darüber informiert werden, wie die Bilder verwendet werden, und sie sollten die Möglichkeit haben, ihre Zustimmung zu geben oder abzulehnen.
    (2) Der Mieter verpflichtet sich, die Bilder der Gäste nur im Rahmen der erteilten Einwilligungen zu benutzen. Der Mieter ist ferner dafür verantwortlich, dass er durch die Veröffentlichung oder Weiterleitung von Bildern keine Rechte Dritter verletzt.
    (3) Der Mieter ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten SpiegelBild von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen Spiegelbild oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die SpiegelBild oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Mieters gegen diese Allgemeine Mietbedingungen oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung des Fotoautomaten. In einem solchen Fall informiert SpiegelBild den Mieter schriftlich über derartige Forderungen, Klagen oder Prozesse. Der Mieter hat sich soweit wie möglich an der Verteidigung gegenüber sämtlichen Forderungen zu beteiligen.

    Widerrufsrecht

    (1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
    (2) Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.

    Mietdauer / Überlassung der Mietsache

    (1) Die Mietdauer wird individuell vereinbart und ist in der Rechnung bzw. Angebot dokumentiert. Die Mietdauer beginnt jedoch spätestens mit der Lieferung und endet spätestens mit der Rückgabe des Eventsystems.
    (2) Die Zahlung des Mietzinses ist Voraussetzung für die Lieferung des Fotospiegles und Zubehör.
    (3) Die Zeiten für Auf- und Abbau (am nächsten Tag) werden individuell vereinbart.
    (4) Zumeist erfolgt die Lieferung aufgrund eingeschränkter logistischer Möglichkeiten bereits vor dem vereinbartem Mietbeginn, hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten an. Der Vermieter stellt das Fotoeventsystem ordnungsgemäß am Veranstaltungsort auf und testet die Funktion der Anlage. 
    (5) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen.
    (6) Ist seitens des Mieters ein Abbau in der Nacht (Zeitraum 0:00 – 06:00 Uhr) gewünscht, so ist dies mit Kosten in Höhe von 50 € verbunden.
    (7) Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, sind pro angefangene 30 Minuten Wartezeit eine Standgebühr von 15,- € an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
     

  5. Untersagte Nutzung

    Dem Kunden ist untersagt:
    (1) Das Fotospiegel-System oder den Drucker an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.
    (2) Das Fotospiegel-System oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu verändern und auseinanderzubauen.
    (3) Das Fotobox-System aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen.
    (4) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf dem Fotobox-System abzustellen oder sie in die Fotobox einzuführen.
    (5) Das Fotobox-System und weitere Mietgegenstände in einem nicht vor Wind- und Wettereinflüssen geschützten Raum zu betreiben
     

  6. Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferten Geräte, das Zubehör und Dekoartikel bleiben während sowie nach dem Mietverhältnis Eigentum von SpiegelBild, Andreas Schirmer.
     

  7. Zahlungsbedingungen

    (1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise brutto.
    (2) SpiegelBild Andreas Schirmer stellt dem Mieter stets eine Rechnung aus.
    (3) Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht der Daniel Schnös ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
    (4) Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.
    (5) Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten wählen, die auf dem Angebot des Vermieters angegeben werden.
     

  8. Kaution

    (1) Zur Sicherung seiner Ansprüche behält der Vermieter sich vor, vom Mieter eine Sicherheit in Form einer Geldsumme (Kaution) zu verlangen, deren Höhe im Angebot angegeben wird. Die Höhe der vom Mieter zu leistenden Sicherheit richtet sich nach dem Verkehrswert der Mietsache. Die Kaution ist vom Mieter im Voraus in gleicher Weise wie die Miete zu entrichten.
    (2) Gibt der Mieter die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand und mit allem Zubehör zurück, so zahlt der Vermieter die vom Mieter gezahlte Kaution innerhalb von sieben Kalendertagen an den Mieter zurück. Für die Rückzahlung der Kaution kann der Vermieter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Mieter für die Zahlung der Kaution verwendet hat.
    (3) Gibt der Mieter die Mietsache nicht vollständig oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück oder ist die Mietsache dauerhaft abhandengekommen, so behält der Vermieter den entsprechenden Betrag von der Kaution zur Deckung seines Schadens ein, sofern der Mieter dies zu vertreten hat. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor, sofern die Kaution nicht zur Deckung des Schadens ausreicht.
     

  9. Stornierungen

    (1)  Der Kunde kann jederzeit vor dem Mietbeginn von dem Vertrag zurücktreten.
    (2) Kündigt oder storniert der Mieter den mit SpiegelBild Andreas Schirmer geschlossenen Vertrag, Auftrag oder Buchung, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:
      bis 6 Wochen vor Mietbeginn: 10%
      bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 30%
      bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 70%
      Innerhalb der letzten 2 Wochen vor Mietbeginn: 90% der Gesamtsumme
    (3) Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    (4) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
    (5) Der Vermieter ist in folgenden Fällen berechtigt vom Mietvertrag zurückzutreten:
    - ungeeigneter Veranstaltungsort (z.B. Fotospiegel bei Outdoor-Einsatz oder fehlendem Zugang zum Aufstellungsort)
    - Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung
    - Die Mietsache wird ungeeigneten Wetterbedingungen ausgesetzt
    - ungeeignetes Aufsichtspersonal (z.B. minderjährig oder alkoholisiert)
    (6) Im Fall eines Ausfalls einer oder mehrerer wesentlicher elektronischer Hauptkomponenten des Fotospiegel-Systems, behalten wir uns ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, sollte sich eine kurzfristige Reparatur als ausgeschlossen erweisen. Dies gilt bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin bzw. bis hin zum Mietbeginn. In diesem Fall gehen wir von „höherer Gewalt“ aus, treten vom Mietvertrag zurück und es wird der volle Mietbetrag bzw. die volle Kautionssumme an den Mieter zurückerstattet.
    (3) Weder Mieter noch Vermieter tragen die Verantwortung für die Nichteinhaltung ihrer Pflichten laut vorliegender Erklärung bei Eintritt von Umständen “höherer Gewalt”. Hierzu gehören insbesondere: Naturkatastrophen, Tod, Streik oder behördliche Anordnungen.
     

  10. Unvollständige Leistungserbringung

    (1) Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens SpiegelBild (technische Fehlfunktion, nicht rechtzeitige Lieferung o.ä.) beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den belasteten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.
    (2) Bei zu später Lieferung wird der Mietpreis erstattet, sofern die Fotobox nicht genutzt wurde.
    (3) Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Fotospiegel-Systems. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Fotospiegel-Systems versuchen wir defekte Teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, müssen wir leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall zahlen wir Ihnen den vollen Mietbetrag zurück.
     

  11. Haftung des Mieters und Haftung von SpiegelBild

    (1) Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, er muss beispielsweise den Schaden ersetzen, der SpiegelBild durch den Verlust oder die Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Substanz des Eventsystems und des Zubehörs  entsteht. Er muss auch Folgeschäden ersetzen, die etwa dadurch entstehen, dass SpiegelBild das Fotosystem nicht oder nicht rechtzeitig weitervermieten bzw. an den nächsten Kunden liefern kann.
    (2) Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt beim Mieter. Somit haftet der Vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.
    (3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Fehlern, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
    (4)Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
    bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
    - bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    - aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
    - aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
    (5) Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
    (6) Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

 

  1. Gebrauch der Mietsache

    (1) Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet der Kunde während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht, soweit ihn ein Verschulden hieran trifft.
    (2) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Gebrauch des Equipments einem Dritten zu überlassen.
    (3) Der Mieter verpflichtet sich bei Übernahme der Mietsache diese nur bestimmungsgemäß einzusetzen und ist nach der Übernahme des Mietgegenstandes in vollem Umfang für diese verantwortlich.
    (4) Der Mieter ist dazu verpflichtet sämtliche Mietgegenstände sachgemäß zu behandeln und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben.
    (3) Der Mieter gewährleistet:
    - einen geeigneten und ungehinderten Zugang zum Aufstellungsort der Fotospiegel-Systeme zzgl. Zubehör
    - ausreichend Platz für die Aufstellung der Fotospiegel-Systeme zzgl. Zubehör
    - einen festen, sauberen und ebenen Stellplatz für die Fotospiegel-Systeme zzgl. Zubehör- volljähriges Aufsichtspersonal zur Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Fotospiegel-Systeme zzgl. Zubehör
    - falls erforderlich, alle benötigten Genehmigungen/Zulassungen auf eigenen Kosten zur Verfügung zu stellen
    Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Kunde gegenüber dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden.
    (5) Bei Inbetriebnahme der Fotospiegel-Systeme werden die Kameras entsprechend der gegebenen örtlichen Lichtverhältnisse justiert, damit eine adäquate Bildbeleuchtung erreicht werden kann. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Lichtverhältnisse konstant bleiben. Durch inadequate Lichtverhältnisse entstandene minderwertige Bilder können nicht als Mangel angezeigt werden.
    (6) Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.
    (7)  Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
     

  2. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

    (1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
    (2) Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist Berlin, soweit der Mieter Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
     

  3. Alternative Streitbeilegung

    (1) Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
    (2)Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
    Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, hierzu jedoch grundsätzlich bereit.

 

 

 

 

 

Stand 11.08.2023

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